Suche & Recherche

erweiterte Suche  
MünchenHochschulortePaderborn

Die örtliche Burschenschaft in Münster

Stadt- und Studieninformationen für Münster

Stadtbeschreibung von Münster


Münster gilt nicht ohne Grund als die Perle Westfalens, eingebettet in eine landschaftlich sehr reizvolle Umgebung in der Nähe mehrerer urbaner Ballungsräume (Ruhrgebiet, Köln) bietet Münster die idealen Voraussetzungen für ein erfülltes Studium. Auf die 250.000 Einwohner kommen insgesamt über 50.000 Studenten - das akademische Treiben ist also aus dem Bild der Stadt nicht wegzudenken. Die Westfälische Wilhelms-Universität zählt zu den größten Hochschulen in Deutschland und bietet außer Veterinärmedizin nahezu jedes Studium an. Die noch recht junge alma mater (Münster ist erst seit 1902 Volluniversität) ist in den letzten Jahren den modernen wissenschaftlichen Anforderungen immer besser angepaßt worden, so daß die Studienbedingungen hier den Vergleich mit anderen Standorten nicht zu scheuen brauchen. Etwa im Bereich Rechtswissenchaft, aber auch auf anderen Gebieten, genießt die Universität Münster vielmehr einen exzellenten Ruf.

Als alte Festung des Katholizismus sind die katholischen Verbindungen, über 30 an der Zahl, dominant in der Münsteraner Couleurszene. Dennoch gibt es einen aktiven Waffenring, der, aus der Not eine Tugend machend, über Dachverbandsgrenzen hinweg ein gutes Einvernehmen zwischen den 7 schlagenden Bünden aus Münster und fünf auswärtigen Bünden schafft. So herrscht hier auch ein reges Verbindungsleben mit vielfältigen Kontakten untereinander - gerade zu Semesterbeginn hat der geneigte Student die Qual der Wahl zwischen zahllosen Feten, Kennenlernabenden oder sonstigen geselligen Veranstaltungen. Die offene Feindschaft zwischen den verschiedenen Verbindungstypen, wie sie vielerorts leider herrscht, ist in Muenster größtenteils unbekannt. Natuerlich gibt es die notwendigen Unterschiede, der Umgang ist aber gerade unter den Waffenstudenten von Offenheit und Einvernehmen geprägt.

Das Münsteraner Nachtleben sticht vor allem durch seine schier unüberschaubare Kneipenszene hervor. Ganze Viertel sind nächtens fest in studentischer Hand, und man muß schon einige Semester einkalkulieren, will man den ehrgeizigen Versuch unternehmen, in allen Münsteraner Kneipen Gast gewesen zu sein. Daneben finden sich auch hier Diskotheken, Clubs und Cafes. Die großen studentischen Organisatoren (wie der AstA) bieten zusätzlich ein reges Angebot, daß von kulturellen Veranstaltungen über Freiluftkino bis hin zu riesigen Feten reicht. Kurzum, die Zeit wird einem in Münster nicht lang.

www.muenster.de

www.uni-muenster.de

 

Informationen zu einzelnen Studiengängen

Rechtswissenschaft
Der Studiengang Rechtswissenschaft ist zulassungsbeschränkt, d.h. die Bewerbung für das Jurastudium läuft über die ZVS. Diese verteilt 60% der vorhandenen Studienplätze an diejenigen Bewerber mit den besten Abiturdurchschnittsnoten. Dementsprechend hängt der "NC" von der Bewerberlage im jeweiligen Semester ab. Die restlichen 40% der Studienplätze werden nach Wartezeit verteilt. Da in letzter Zeit die Bewerberzahlen für das Jurastudium rückläufig sind, kann inzwischen praktisch jeder Bewerber damit rechnen, einen Studienplatz zu bekommen, wenn auch nicht immer an der gewünschten Hochschule.

Bei der Entscheidung über die Ortsverteilung der Studienplätze durch die ZVS sind zunächst die Ortswünsche der Bewerber maßgeblich. Wenn sich für eine Hochschule jedoch mehr Bewerber gemeldet haben, als die ZVS dort unterbringen kann, entscheidet nicht in erster Linie die Abiturnote, sondern eine nach sozialen Kriterien geordnete Reihenfolge über die Ortsverteilung. Bewerber ohne besonders zwingende Bindungen zum Hauptwunschort werden daher als letzte bei der Ortsverteilung berücksichtigt. In Münster kommen auf einen Jura-Studienplatz ca. 2,5 Bewerber. Man kann also nicht ohne weiteres damit rechnen, hier angenommen zu werden, wenn man keine Gründe für eine bevorzugte Berücksichtigung geltend machen kann.

Vorrangig berücksichtigt werden in erster Linie schwerbehinderte Bewerber oder verheiratete Bewerber bzw. Bewerber mit Kindern, die ihren Wohnsitz am Ort der Wunschhochschule haben. Ein Grund für einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches Münster ist aber z.B. auch die Teilnahme an der in Münster angebotenen Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen. Bewerber, die dies geltend machen wollen, müssen zuvor den Nachweis ausgeprägter Sprachbegabung erbringen. Der Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches Münster muss zusammen mit dem Nachweis ausgeprägter Sprachbegabung der Bewerbung bei der ZVS beigefügt werden.

Das Juristenausbildungsgesetz sieht eine Regelstudienzeit von 9 Semestern einschließlich eines Examenssemesters vor. An dieser Regelstudienzeit orientieren sich die Studienpläne der juristischen Fakultäten. Die Überschreitung der Regelstudienzeit hat jedoch keine negativen Sanktionen zur Folge. Durch die Einführung der sog. "Freischußregelung" konnte die durchschnittliche Studiendauer von 12 auf z.Zt. 9 Semester gesenkt werden. Die Mindeststudiendauer beträgt 4 Semester. In so kurzer Zeit können aber bei realistischer Einschätzung nur solche Studierende die für das Examen notwendigen Kenntnisse erwerben, die bereits zuvor eine einschlägige Ausbildung absolviert haben. Im Mittelpunkt des Jurastudiums stehen als Pflichtfächer drei große Rechtsbereiche:

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Privatleute untereinander. Das Öffentliche Recht betrifft im weitesten Sinne die Organisation und die Tätigkeit des Staates und aller seiner Gliederungen - auch im Verhältnis zum einzelnen Bürger und im Verhältnis zu anderen Staaten und internationalen Organisationen.

Das Strafrecht ist die Gesamtheit aller Regeln, welche für ein bestimmtes menschliches Verhalten eine staatliche Sanktion anordnen.

Ebenfalls zum Pflichtfachbereich gehören die Grundlagenfächer (geschichtliche, philosophische und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und die juristische Methodenlehre). Hinzu kommen neun verschiedene Wahlfachgruppen mit einer Palette weiterer Rechtsgebiete, aus denen die Studierenden ihr Wahlpflichtfach aussuchen können. Dazu zählen unter anderem Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Völker- und Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Dieses Angebot wird von der Fakultät in Münster erweitert durch verschiedene ergänzende Veranstaltungen wie z.B. Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Versicherungsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten, Insolvenzrecht, Einführung in ausländische Rechtssysteme u.v.m.


Wirtschaftswissenschaften
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster können Sie zwischen den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre (BWL), Volkswirtschaftslehre (VWL) und Wirtschaftsinformatik (WI) wählen. Die Studiengänge BWL und WI unterliegen dem Auswahlverfahren durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS), die Studienplätze in VWL unterliegen einer lokalen Zulassungsbeschränkung.

Das Studium unterteilt sich generell in drei Studienabschnitte: Im Block I, der sich über die ersten drei Semester erstreckt, werden Ihnen die Grundzüge der drei Fächer BWL, VWL und WI vermittelt. Zusätzlich erwerben Sie Kenntnisse in anderen Fachgebieten wie beispielsweise Statistik, Recht oder Quantitative Methoden, die für das weitere Studium und die spätere Berufstätigkeit bedeutsam sind. Das Lehrprogramm der Wirtschaftsinformatik unterscheidet sich im Block I von demjenigen der BWL und VWL. Durch die Teilnahme an Klausuren sind Sie verpflichtet, sogenannte Credit Points (Leistungspunkte) zu erwerben, die bei Erreichen einer vorgeschriebenen Mindestzahl zum Bestehen der Diplom-Vorprüfung führen.

Mit Beginn des vierten Semesters sind alle drei Studiengänge voneinander abgegrenzt. Im Mittelpunkt des vierten bis sechsten Semesters stehen der Ausbau des bereits vorhandenen Grundlagenwissens sowie der Beginn einer Spezialisierung in zwei Wahlpflichtfächern. In der BWL kann aus 15, in der VWL aus 14 und in der Wirtschaftsinformatik aus 13 Wahlpflichtfächern gewählt werden. Wenn Sie den insbesondere im englischsprachigen Raum verbreiteten Abschluss eines Bachelor in einem der drei Studiengänge erwerben möchten, müssen Sie neben Block I das in Block II enthaltene Programm absolvieren und die notwendige Anzahl an Credit Points vorweisen. Sie könnten sich dann nach drei Jahren Studiendauer mit einem international anerkannten Studienabschluss in der Wirtschaft oder Verwaltung bewerben. Möchten Sie mit Diplom oder Master-Titel abschließen, ist es zunächst notwendig, auch die in Block III enthaltenen Ausbau- und Spezialisierungsangebote wahrzunehmen und weitere Credit Points zu erwerben.

Im siebten bis neunten Semester vertiefen Sie Ihr nun bereits umfangreiches Breiten- und Spezialwissen. Im Bereich des BWL-Breitenwissens nehmen Sie beispielsweise an Vorlesungen zur Unternehmensgründung und zur internationalen Rechnungslegung teil. Darüber hinaus verschafft Ihnen ein integrierendes Seminar die Möglichkeit, Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Teilgebieten Ihres Faches zu verstehen und für sich zu nutzen. Am Abschluss des neunten Semesters steht bei Erreichen der notwendigen Anzahl an Credit Points der Studienabschluss des Diploms oder des Masters. Für den Master-Titel müssen Sie zuvor den Bachelor-Grad erworben haben.